Die Schweiz hat im internationalen Vergleich die strengsten Gesetze und Auflagen für die Verfolgung von Geldwäschereitatbeständen.
Wir sind akkreditierte Revisionsstelle für GwG-Prüfungen und führen diese unter anderem in Zusammenarbeit mit der Kontrollstelle zur Bekämpfung der Geldwäscherei durch.
In den Finanzzentren New York, Londen, Frankfurt und Zürich arbeiten wir mit Fachanwälten zusammen, welche die jeweiligen lokalen Gesetzgebungen im Bereich Geldwäscherei in grenzüberschreitende Geschäftsmodelle einbringen können.
Unser Spezialwissen für die Prüfung von Unternehmungen, welche als Finanzintermediäre tätig sind, hilft mit, die gesetzlichen Auflagen durchzusetzen und die Unternehmungen im Rahmen der Einhaltung der GwG-Auflagen zu beraten respektive zu schulen.
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